Zitierungen von § 48 EBO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 EBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 66 EBO Inkrafttreten (vom 01.12.2012)
... fallenden Eisenbahnen richten sich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung nach den §§ 48 bis 54 und § 60 Abs. 3 dieser ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Artikel 5 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 5c AEG Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten (vom 05.07.2017)
... 5. Beruf und beruflicher Werdegang, 6. Betriebsdiensttauglichkeit gemäß § 48 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung , 7. Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen, soweit hierin ein ...

Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Artikel 1 V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
§ 9 TfV Ausstellung der Zusatzbescheinigung (vom 01.01.2024)
... auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nur eine Zusatzbescheinigung nach Maßgabe des § 48 Absatz 7 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ausgestellt werden. (4) Der Unternehmer hat die Zusatzbescheinigung unverzüglich ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.10.2016 BGBl. I S. 2242
Artikel 1 11. ERÄndV Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... den gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung entsprechen." 2. In § 48 Absatz 1 wird die Angabe „21" durch die Angabe „20" ...

Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2085
Artikel 1 EUNeuOG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... 5. Beruf und beruflicher Werdegang, 6. Betriebsdiensttauglichkeit gemäß § 48 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung , 7. Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen, soweit hierin ein ...


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