Eingangsformel - Beratungsstellenverordnung (BStV)

V. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2293, 2766 (Nr. 50); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Geltung ab 10.11.2020; FNA: 810-20-4 Arbeitsförderung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 23b in Verbindung mit § 23a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, die durch Artikel 1 Nummer 16a des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1657) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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