... angefügt: „Das Nähere regeln die Länder." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Teilnahme der oder des Vorsitzenden des ... regeln die Länder." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen ...