interne Verweise§ 23 ATA-OTA-APrV Versäumnisfolgen ... als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt. Die §§ 32, 38 und 44 gelten entsprechend. (2) Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenHeilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
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