Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung (3. SchwPestVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.11.2020 BAnz AT 09.11.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.04.2021 BGBl. I S. 764
Geltung ab 10.11.2020
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe d, Nummer 8, Nummer 20 Buchstabe a und b, Nummer 25 und Nummer 28, Nummer 28 auch in Verbindung mit Absatz 6, jeweils in Verbindung mit § 38 Absatz 2 und 4, des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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