Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2021 aufgehoben

§ 2 - Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung in Bezug auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff (InflImpfAnsprV k.a.Abk.)

V. v. 06.11.2020 BAnz AT 09.11.2020 V2
Geltung ab 10.11.2020; FNA: 860-5-62 Sozialgesetzbuch

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. April 2021 InflImpfAnsprV

Diese Verordnung tritt am 10. November 2020 in Kraft und am 31. März 2021 außer Kraft.



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