Auf Grund des §
7 des
Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555) bestimmt die Bundesregierung:
Anlässlich der sechsten Direktwahl des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
am 13. Juni 2004
statt.