Verordnung zur Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (1. DV LuftGerPVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 05.11.2020 BAnz AT 18.11.2020 V1; Geltung ab 19.11.2020
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes, von denen § 32 Absatz 4 Satzteil vor Nummer 1 und § 32 Absatz 3 Satz 3 zuletzt durch Artikel 567 Nummer 2 Buchstabe b der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, in Verbindung mit § 15 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät in der Fassung vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 293) verordnet das Luftfahrt-Bundesamt:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 19. November 2020 1. DV LuftGerPV

Die Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 26. Juli 1999 (BAnz. S. 12949) wird aufgehoben.

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Artikel 2



Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. November 2020.

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Schlussformel



Der Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes

Mendel



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