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Schlussformel - Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (25. BWahlGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 14.11.2020 BGBl. I S. 2395 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147
Geltung ab 19.11.2020, abweichend siehe Artikel 2
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer

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