Artikel 1 - Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (UVPPortVEV k.a.Abk.)

Artikel 1 Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. November 2020 UVPPortV mWv. 1. November 2021

(gesamter Text siehe UVP-Portale-Verordnung - UVPPortV)

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UVPPortVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVPPortVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 UVPPortVEV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 § 3 tritt am 1. November 2021 in ...


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