Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (MVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 93a Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 3 der Abgabenordnung, von denen Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Absatz 3 Satz 1 zuletzt durch Artikel 70 Nummer 12 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden sind, verordnet die Bundesregierung:



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