Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze (TMGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. November 2020 TabakerzG § 20

Das Tabakerzeugnisgesetz vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2229) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 wie folgt gefasst:

§ 20 Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation".

2.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 20 Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation".

b)
Der Wortlaut wird wie folgt geändert:

aa)
Nach den Wörtern „Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1)" werden ein Komma und die Wörter „die durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69) geändert worden ist," eingefügt.

bb)
Die Wörter „von Tabakerzeugnissen" werden durch die Wörter „dieser Erzeugnisse" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 TMGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TMGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen
... 43 Absatz 4 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. November 2020 (BGBl. I S. 2456 ) geändert worden ist, wird aufgehoben. (6) Das Lebensmittel- und ...


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