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Zitierungen von § 5 GesBergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GesBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GesBergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 GesBergV Übertragung von Pflichten (vom 24.10.2017)
... 58 bis 60 des Bundesberggesetzes bestellt, so kann insbesondere auch die Verpflichtung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 auf die verantwortliche Person übertragen ...
§ 18 GesBergV Übergangsvorschriften (vom 24.10.2017)
... Fassung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung ermächtigt wurden, stehen Ärzten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 für die Geltungsdauer der behördlichen Ermächtigung gleich, wenn und soweit sich ...
Anlage 3 GesBergV (zu § 5 Absatz 3) Untersuchungsrahmen für Eignungsuntersuchungen (vom 24.10.2017)
Anlage 4 GesBergV (zu § 5 Absatz 4) Ärztliche Bescheinigung über Erst- und Nachuntersuchungen (vom 24.10.2019)
Anlage 6 GesBergV (zu § 5) Ermittlung der persönlichen Staubbelastungswerte nach § 5 Abs. 1
... Bei der Ermittlung der persönlichen Belastung durch fibrogene Grubenstäube nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ist nach folgenden Formeln zu verfahren:  ... 1,0. 3 Bei der Ermittlung persönlicher Staubbelastungswerte nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ist von den Belastungsfaktoren fc oder fcq aus allen Einstufungen der in Betracht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV)
V. v. 23.10.1995 BGBl. I S. 1466; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
§ 20 ABBergV Präventivmedizinische Überwachung, ärztliche Untersuchungen (vom 24.10.2017)
... überwacht wird. Für die ärztlichen Untersuchungen sind die §§ 2 bis 6 der Gesundheitsschutz-Bergverordnung oder § 16 Absatz 2 und 3 und § 23 Absatz 3 ...

Offshore-Bergverordnung (OffshoreBergV)
Artikel 1 V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
§ 16 OffshoreBergV Eignungsuntersuchungen, Verbot der Beschäftigung Minderjähriger (vom 24.10.2017)
... die Durchführung der Untersuchung richten sich nach den §§ 3, 4 Absatz 1 und den §§ 5 und 6 der Gesundheitsschutz-Bergverordnung vom 31. Juli 1991 (BGBl. I S. 1751) in der jeweils ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 1 GesSchBÄndV Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung
... I S. 1714; 2002 I S. 1459) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt. § 5 Durchführung der Untersuchungen (1) Der Unternehmer hat die ... den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung bleiben unberührt." 4. Der bisherige § 5 wird § 8 und in dessen Absatz 2 werden die Wörter „sofern nicht die MAK-Werte ... § 13 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 5 Abs. 2 " durch die Angabe „§ 8 Absatz 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 ... 58 bis 60 des Bundesberggesetzes bestellt, so kann insbesondere auch die Verpflichtung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 auf die verantwortliche Person übertragen werden. § 16 Behördliche ... Fassung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung ermächtigt wurden, stehen Ärzten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 für die Geltungsdauer der behördlichen Ermächtigung gleich, wenn und soweit sich ... Bescheinigung nach Anlage 4 zu vermerken. Anlage 3 (zu § 5 Absatz 3 ) Untersuchungsrahmen für Eignungsuntersuchungen 1. Für Erstuntersuchungen ... der Nachuntersuchung nach ärztlichem Urteil ein Bedarf ergibt. Anlage 4 (zu § 5 Absatz 4 ) Ärztliche Bescheinigung über Erst- und Nachuntersuchungen 1 Angaben zu der ...