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Zitierungen von § 21 BKrFQG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BKrFQG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKrFQG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 BKrFQG Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 06.02.2026)
... (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen die in § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 genannten Behörden die in Absatz 1 erster Halbsatz genannten Daten an die zuständigen ...
§ 30 BKrFQG Übergangsvorschriften (vom 06.02.2026)
... des 1. Mai 2026 1. ist § 18 Absatz 3 Satz 3 nicht anzuwenden, 2. ist § 21 Absatz 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach ... anzuwenden, 2. ist § 21 Absatz 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständige Stelle nicht ... 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständige Stelle nicht übermittelt werden ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
V. v. 28.12.2011 BGBl. 2012 I S. 42; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 12.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 236
§ 20 GüKGrKabotageV Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung (vom 18.08.2026)
... erbracht werden, wenn sich das Bestehen der Qualifikation aus dem Ergebnis eines Datenabrufs nach § 21 Absatz 1 Nummer 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 236
Artikel 5 BKrFQVuaÄndV Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
... erbracht werden, wenn sich das Bestehen der Qualifikation aus dem Ergebnis eines Datenabrufs nach § 21 Absatz 1 Nummer 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 30
Artikel 1 BKrFQGuaÄndG Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
... die die Daten übermittelt hat, aufgehoben worden ist." 8. § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt: „§ 21 Datenübermittlung an ... hat, aufgehoben worden ist." 8. § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt: „§ 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und ... ist." 8. § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt: „ § 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen (1) Die im ... übermittelt werden." 9. In § 22 Absatz 2 wird die Angabe „ § 21 Satz 1 Nummer 4" durch die Angabe „§ 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. ... § 22 Absatz 2 wird die Angabe „§ 21 Satz 1 Nummer 4" durch die Angabe „ § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. 10. § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 1. Mai 2026 1. ist § 18 Absatz 3 Satz 3 nicht anzuwenden, 2. ist § 21 Absatz 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach ... anzuwenden, 2. ist § 21 Absatz 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständige Stelle nicht ... 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständige Stelle nicht übermittelt werden ...
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