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Zitierungen von § 21 BKrFQG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BKrFQG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKrFQG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 BKrFQG Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 06.02.2026)
... (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen die in § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 genannten Behörden die in Absatz 1 erster Halbsatz genannten Daten an die zuständigen ...
§ 30 BKrFQG Übergangsvorschriften (vom 06.02.2026)
... des 1. Mai 2026 1. ist § 18 Absatz 3 Satz 3 nicht anzuwenden, 2. ist § 21 Absatz 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach ... anzuwenden, 2. ist § 21 Absatz 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständige Stelle nicht ... 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständige Stelle nicht übermittelt werden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 30
Artikel 1 BKrFQGuaÄndG Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
... die die Daten übermittelt hat, aufgehoben worden ist." 8. § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt: „§ 21 Datenübermittlung an ... hat, aufgehoben worden ist." 8. § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt: „§ 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und ... ist." 8. § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt: „ § 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen (1) Die im ... übermittelt werden." 9. In § 22 Absatz 2 wird die Angabe „ § 21 Satz 1 Nummer 4" durch die Angabe „§ 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. ... § 22 Absatz 2 wird die Angabe „§ 21 Satz 1 Nummer 4" durch die Angabe „ § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. 10. § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 1. Mai 2026 1. ist § 18 Absatz 3 Satz 3 nicht anzuwenden, 2. ist § 21 Absatz 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach ... anzuwenden, 2. ist § 21 Absatz 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständige Stelle nicht ... 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in § 21 Absatz 2 genannten Daten an die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständige Stelle nicht übermittelt werden ...
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