Eingangsformel - Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (BKrFQNeuRG k.a.Abk.)

G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2575 (Nr. 56); Geltung ab 02.12.2020, abweichend siehe Artikel 4
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Eingangsformel *



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (ABl. L 112 vom 2.5.2018, S. 29).



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