Zitierungen von § 7 FABaumPflPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 FABaumPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FABaumPflPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 FABaumPflPrV Bewertungen in den Prüfungen
... Jede Leistung in den sieben Prüfungsbestandteilen nach § 7 Nummer 1 bis 3 , § 12 Nummer 1 und 2 sowie § 16 Nummer 1 und 2 ist gesondert mit einer Note als ...
§ 20 FABaumPflPrV Befreiung von Prüfungsbestandteilen
... Für die Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen nach 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3 , 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2  ... befreit von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile nach 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3 , 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2  ...
§ 21 FABaumPflPrV Bestehen der Prüfung
... wenn 1. eine der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7 , 12 und 16 mit „ungenügend" nach Anlage 1 bewertet worden ist oder 2. ...
§ 22 FABaumPflPrV Zeugnisse
... 1. jeden Prüfungsteil nach § 4, 2. jeden Prüfungsbestandteil nach den §§ 7 , 12 und 16 sowie 3. die Gesamtleistung. Jede Befreiung nach § ...
§ 24 FABaumPflPrV Wiederholung der Prüfung
... von einzelnen Prüfungsteilen nach § 4 und einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7 , 12 und 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...
Anlage 2 FABaumPflPrV (zu § 22) Zeugnisinhalte
... in Worten, 2. Benennung und Bewertung der einzelnen Prüfungsbestandteile nach den §§ 7 , 12 und 16 mit Noten als Dezimalzahl und in Worten, 3. Bewertung für die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed