Zitierungen von § 16 FABaumPflPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 FABaumPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FABaumPflPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 FABaumPflPrV Bewertungen in den Prüfungen
... den sieben Prüfungsbestandteilen nach § 7 Nummer 1 bis 3, § 12 Nummer 1 und 2 sowie § 16 Nummer 1 und 2 ist gesondert mit einer Note als Dezimalzahl nach Anlage 1 zu bewerten. (2) Die ...
§ 20 FABaumPflPrV Befreiung von Prüfungsbestandteilen
... 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3, 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes anzuwenden. (2) ... 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3, 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2 bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung des § 19 ...
§ 21 FABaumPflPrV Bestehen der Prüfung
... eine der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7, 12 und 16 mit „ungenügend" nach Anlage 1 bewertet worden ist oder 2. mehr als ...
§ 22 FABaumPflPrV Zeugnisse
... nach § 4, 2. jeden Prüfungsbestandteil nach den §§ 7, 12 und 16 sowie 3. die Gesamtleistung. Jede Befreiung nach § 20 Absatz ...
§ 24 FABaumPflPrV Wiederholung der Prüfung
... nach § 4 und einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7, 12 und 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...
Anlage 2 FABaumPflPrV (zu § 22) Zeugnisinhalte
... Benennung und Bewertung der einzelnen Prüfungsbestandteile nach den §§ 7, 12 und 16 mit Noten als Dezimalzahl und in Worten, 3. Bewertung für die Gesamtleistung nach ...


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