Zitierungen von Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 des Stromsteuergesetzes sowie § 55 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf StromuEnergieStBek 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromuEnergieStBek 2021 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Artikel 1 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534, 2008 I 660, 1007; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 55 EnergieStG Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen **) (vom 16.12.2023)


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