Die in Anlage 1 Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter besonderen Schutz gestellt. Die in Anlage 1 Spalte 3 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter strengen Schutz gestellt.
... Bezeichnung Deutscher Name Besonders geschützte Arten zu § 1 Satz 1 Streng geschützte Arten zu § 1 Satz 2 ... Arten zu § 1 Satz 1 Streng geschützte Arten zu § 1 Satz 2 1 2 3 ...