Artikel 1 - Gesetz zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung (TerrBekEntfG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 10. Dezember 2020 TerrorBekämpfErgG Artikel 10, Artikel 13, BVerfSchG MADG BNDG G 10 SÜG StVG

Die Artikel 10 und 13 Absatz 2 des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1634) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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