Gesetz zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung (TerrBekEntfG k.a.Abk.)

G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667 (Nr. 59); Geltung ab 10.12.2020
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 10. Dezember 2020 TerrorBekämpfErgG Artikel 10, Artikel 13, BVerfSchG MADG BNDG G 10 SÜG StVG

Die Artikel 10 und 13 Absatz 2 des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1634) geändert worden ist, werden aufgehoben.

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Artikel 2 Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2020 SÜFV § 13

§ 13 der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2007 (BGBl. I S. 2294), die zuletzt durch Artikel 21 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Dezember 2020.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer



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