§ 8 AusgStG Mitwirkungs- und Duldungspflichten ... diesen beauftragten Personen jederzeit einsehbar zu halten; 2. Auskunftsersuchen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 unverzüglich zu beantworten; 3. Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 zu dulden ... nach § 6 Absatz 1 Satz 1 unverzüglich zu beantworten; 3. Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 zu dulden und bei der Durchführung der Überwachung mitzuwirken, insbesondere auf ...