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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (WindSeeGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2020 EnWG § 17d, § 17e, § 43e

Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. November 2020 (BGBl. I S. 2464) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 17d Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber beauftragt die Offshore-Anbindungsleitung so rechtzeitig, dass die Fertigstellungstermine in den im Flächenentwicklungsplan und im Netzentwicklungsplan dafür festgelegten Kalenderjahren einschließlich des Quartals im jeweiligen Kalenderjahr liegen."

b)
Nach Satz 4 wird folgender Satz eingefügt:

„Soweit eine landseitige Maßnahme im Sinn des § 12b Absatz 2 Satz 1 erforderlich ist,

1.
um die Offshore-Anbindungsleitung unmittelbar ausgehend vom Netzverknüpfungspunkt an das bestehende landseitige Übertragungsnetz anzubinden und

2.
um mindestens 70 Prozent der Kapazität der Offshore-Anbindungsleitung im Kalenderjahr nach dem voraussichtlichen Fertigstellungstermin übertragen zu können,

hat der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber gegenüber der Regulierungsbehörde bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung eine Stellungnahme abzugeben, wenn die Maßnahme im Sinn des § 12b Absatz 2 Satz 1 zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin der Offshore-Anbindungsleitung nicht in Betrieb gehen wird und keine geeigneten Alternativen umsetzbar sind."

c)
In dem neuen Satz 7 werden nach dem Wort „Windenergie-auf-See-Gesetzes" die Wörter „und die Vorgaben gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 4 des Windenergie-auf-See-Gesetzes im Flächenentwicklungsplan" eingefügt.

2.
In § 17e Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „elften" durch die Angabe „91." ersetzt.

3.
§ 43e Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Für Energieleitungen, die nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 planfestgestellt werden, sowie für Anlagen, die für den Betrieb dieser Energieleitungen notwendig sind und die nach § 43 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 planfestgestellt werden, ist § 50 Absatz 1 Nummer 6 der Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden. § 50 Absatz 1 Nummer 6 der Verwaltungsgerichtsordnung ist auch anzuwenden für auf diese Energieleitungen und auf für deren Betrieb notwendige Anlagen bezogene Zulassungen des vorzeitigen Baubeginns und Anzeigeverfahren sowie für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen, die für den Betrieb dieser Energieleitungen notwendig sind."



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WindSeeGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1195; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 3 37. BImSchV Anrechnungsvoraussetzungen (vom 01.01.2021)
... 6 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2682 ) geändert worden ist, betrieben wird. Aus dem Netz nach § 3 Nummer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 2 EEG2021-EG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2682 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Artikel 20 EEG2021-EG Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... 6 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2682 ) geändert worden ist, betrieben wird." b) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe ...