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Artikel 5 - Gesetz zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (AtAbfKRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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