Bekanntmachung - Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2021 (RVBeitrSBek2021 k.a.Abk.)

B. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2764 (Nr. 60)
Geltung ab 12.12.2020; FNA: 8232-58-11 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen

Bekanntmachung



Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2021 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent.



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