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Artikel 3 - Gesetz zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge (ESVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2020.

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