Änderung § 11 SchutzmV vom 31.03.2021

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§ 11 SchutzmV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.03.2021 geltenden Fassung
§ 11 SchutzmV n.F. (neue Fassung)
in der am 11.03.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 09.03.2022 BAnz AT 10.03.2022 V2
(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt nach § 20i Absatz 3 Satz 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 4 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist, außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.




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