Änderung § 11 SchutzmV vom 11.03.2022

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§ 11 SchutzmV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.03.2022 geltenden Fassung
§ 11 SchutzmV n.F. (neue Fassung)
in der am 11.03.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 09.03.2022 BAnz AT 10.03.2022 V2
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 25.11.2022) 
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt nach § 20i Absatz 3 Satz 15 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 25.11.2022) 
 



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