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Synopse aller Änderungen der SchutzmV am 31.03.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. März 2021 durch Artikel 10 des EpLaFoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der SchutzmV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

SchutzmV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.03.2021 geltenden Fassung
SchutzmV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.03.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 10 Abs. 6 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt nach § 20i Absatz 3 Satz 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 4 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist, außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt nach § 20i Absatz 3 Satz 15 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch außer Kraft.


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