1Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. nimmt als Beliehene im Rahmen des
§ 1 Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet einer waldflächenbezogenen Prämie, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird, im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahr.
2Sie unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
§ 3 CorWaldG ... drei Jahren zu berichten, ob und gegebenenfalls inwieweit die Regelungen in den §§ 1 und 2 dieses Gesetzes weiterhin erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die Fachagentur ...