interne Verweise§ 3 GKrimDVDV Dienstaufsicht ... des Bundeskriminalamts 1. während der Ausbildung an der Hochschule ( § 99 Absatz 1 ) und 2. während der Ausbildung bei den Kriminalpolizeidienststellen der ... der Ausbildung bei den Kriminalpolizeidienststellen der Länder und beim Bundeskriminalamt ( § 99 Absatz 2 ). Während der Fachpraxis außerhalb des Bundeskriminalamts ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Ablösung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2883
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 177
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