Änderung Anlage 3 BKrFQV vom 18.08.2026

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Anlage 3 BKrFQV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.08.2026 geltenden Fassung
Anlage 3 BKrFQV n.F. (neue Fassung)
in der am 18.08.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 236

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Nummer 2) Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (aufgehoben)


vorherige Änderung

I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation

Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation, Seite 1 (BGBl. 2020 I S. 2915)


II. Anmerkungen zur Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation

1. Anwendungshinweise:

* Nichtzutreffendes bitte streichen

** Die Unterschrift des Ausbilders/der Ausbilderin hat eigenhändig im Original zu erfolgen. Die eigenhändige Unterschrift der zur Vertretung der Ausbildungsstätte berechtigten Person kann durch eine bildhafte Wiedergabe der Unterschrift ersetzt werden (§ 11 Absatz 4 Satz 4 und 5 BKrFQV), sofern der Unterricht nicht ausschließlich von dieser Person durchgeführt wurde.

2. Verteiler:

Original - Teilnehmer/in

Kopie - Ausbildungsstätte

3. Angabe zur Ausbildungsstätte:

Es ist die jeweilige Ausbildungsstätte in die Musterbescheinigung einzutragen.



 



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