Artikel 1 - Verordnung zur Ablösung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BKrFQVEV 2020 k.a.Abk.)

V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2905, 2021 BGBl. I S. 71 (Nr. 62)
Geltung ab 17.12.2020, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Dezember 2020 BKrFQV

(gesamter Text siehe Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV)

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Ablösung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BKrFQVEV 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKrFQVEV 2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel BKrFQVEV 2020 1)
... das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: --- 1) Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/645 des Europäischen ...


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