Eingangsformel - Verordnung zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (BrexAnwBRAnpV k.a.Abk.)

V. v. 10.12.2020 BGBl. I S. 2929 (Nr. 63); Geltung ab 01.01.2021
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Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 40 Absatz 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland, der durch Artikel 141 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, sowie

-
des § 206 Absatz 1 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung, der zuletzt durch Artikel 139 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:



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