§ 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität
Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
- 1.
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- 2.
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- 3.
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- 4.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosol-generierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- 5.
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
interne Verweise§ 1 CoronaImpfV Anspruch ... Deutschland haben, 3. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen ... Deutschland in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, und ... oder betreut werden oder tätig sind, und 4. Personen, die im Auftrag einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder eines in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmens im ... Personen, die im Auftrag einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder eines in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmens im Ausland tätig sind. (2) Die Länder ... in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden: 1. Anspruchsberechtigte nach § 2 , 2. Anspruchsberechtigte nach § 3, 3. Anspruchsberechtigte nach § ...
§ 6 CoronaImpfV Leistungserbringung ... gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht; das gilt nicht für Personen, die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen ... Personen, die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden, sowie 2. bei ... behandelt, gepflegt oder betreut werden, sowie 2. bei Personen, die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen ... bei Personen, die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, eine ...
§ 7 CoronaImpfV Impfsurveillance ... bzw. Handelsname), 9. Chargennummer, 10. Grundlage der Priorisierung nach §§ 2 bis 4. (2) Für die Datenübermittlung nach Absatz 1 ist das ...
Zitate in aufgehobenen TitelnCoronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 01.06.2021 BAnz AT 02.06.2021 V2; aufgehoben durch § 17 V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1
§ 16 CoronaImpfV Übergangsvorschriften ... können für die Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 an der in den §§ 2 bis 4 der Coronavirus-Impfverordnung vom 18. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V3), vom 8. Februar ...
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