Artikel 2 - Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub (ArbzRWEV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2021, abweichend siehe Artikel 5
|

Artikel 2 Weitere Änderung der Arbeitszeitverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2021 AZV § 17

§ 17 der Arbeitszeitverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird aufgehoben.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ArbzRWEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbzRWEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 ArbzRWEV Inkrafttreten
... Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (7) Artikel 2 tritt am 1. August 2021 in ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed