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§ 18 - Industriemeister Printmedien-Bachelor Professional Print-Fortbildungsprüfungsverordnung (IMPMedBAProPrFPrV)

V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3050 (Nr. 64)
Geltung ab 24.12.2020; FNA: 806-22-6-68 Berufliche Bildung

§ 18 Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion"



(1) 1Im Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, vernetzte Prozesse zur Herstellung von Print- und Digitalmedienprodukten zu bewerten, zu organisieren und zu steuern. 2Dazu gehört, Zusammenhänge und Optimierungsmöglichkeiten erkennen und Maßnahmen einleiten zu können.

(2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Analysieren und Bewerten von Print- und Digitalmedienprodukten und von deren Produktionsprozessen,

2.
Analysieren von Auftragsanforderungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Produktspezifikationen sowie Umsetzen dieser Auftragsanforderungen in die Planung von Produktionsprozessen,

3.
Optimieren von vernetzten Prozessen,

4.
Mitwirken bei der Entwicklung von innovativen Print- und Digitalmedienprodukten unter Berücksichtigung intermedialer Gesichtspunkte,

5.
Vorbereiten von Investitionsentscheidungen und

6.
Planen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes.

 
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Zitierungen von § 18 IMPMedBAProPrFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 IMPMedBAProPrFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IMPMedBAProPrFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 IMPMedBAProPrFPrV Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
... der Prüfungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte in den §§ 9 bis 12, 18 bis 20 und 22 bis 24. (5) Die erfolgreich abgelegte Prüfung nach § ...
§ 14 IMPMedBAProPrFPrV Gliederung des Prüfungsteils
... Prüfungsteil besteht aus 1. einem schriftlichen Teil nach den §§ 15 bis 24 und 2. einer Projektarbeit nach § ...
§ 17 IMPMedBAProPrFPrV Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion"
... in der Situationsaufgabe zu prüfenden Qualifikationsinhalte bestimmen sich nach den §§ 18 bis 20. (2) Die Situationsaufgabe soll außerdem Qualifikationsinhalte ...