§ 4 - Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV)

V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3070 (Nr. 64)
Geltung ab 24.12.2020; FNA: 806-22-6-71 Berufliche Bildung

§ 4 Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung


§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,

2.
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,

3.
betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,

4.
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,

5.
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,

6.
ein internes Kontrollsystem sicherstellen,

7.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.

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Zitierungen von § 4 BibuBAProFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BibuBAProFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BibuBAProFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BibuBAProFPrV Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
... mindestens 1.200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 genannten Handlungsbereiche. (5) Die erfolgreich ...
§ 5 BibuBAProFPrV Schriftliche Prüfung
... Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass jeweils ein anderer Handlungsbereich nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 einen Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2 insgesamt ... 4 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 einen Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2 insgesamt mindestens einmal in den drei Aufgabenstellungen situationsbezogen thematisiert ...
Anlage 2 BibuBAProFPrV (zu den §§ 11 und 14) Zeugnisinhalte
... Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1. Angabe der Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2 , 2. Angabe der Prüfungsergebnisse der drei schriftlichen Aufgabenstellungen in der ...


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