Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- zum schriftlichen Prüfungsteil
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note sowie
- b)
- Benennung und jeweilige Punktebewertung der drei Aufgabenstellungen dieses Prüfungsteils,
- 2.
- zum mündlichen Prüfungsteil Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,
- 3.
- zum projektbezogenen Prüfungsteil
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,
- b)
- Benennung und Punktebewertung der schriftlichen Projektarbeit,
- c)
- Benennung und Punktebewertung der Präsentation sowie
- d)
- Benennung und Punktebewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten sowie
- 7.
- gegebenenfalls Befreiung nach § 16.
§ 17 GepBetrWMAProBusManFV Zeugnisse ... 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und die Gesamtnote als Dezimalzahl mit ...