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Zitierungen von § 1 Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AusglAnsprAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusglAnsprAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
V. v. 26.01.2021 BAnz AT 27.01.2021 V1
Artikel 1 1. AusglAnsprAVÄndV
... vom 22. Dezember 2020 (BAnz AT 24.12.2020 V1) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgt ...