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Zitierungen von § 3 Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AusglAnsprAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusglAnsprAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
V. v. 26.01.2021 BAnz AT 27.01.2021 V1
Artikel 1 1. AusglAnsprAVÄndV
... Landesbehörden die Übersicht elektronisch zur Verfügung." 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Verlängerung von Fristen nach den ... zur Verfügung." 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Verlängerung von Fristen nach den §§ 21 und 22 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
V. v. 24.02.2021 BAnz AT 25.02.2021 V1
Artikel 1 2. AusglAnsprAVÄndV
... § 3 der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vom 22. Dezember 2020 (BAnz AT 24.12.2020 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Januar ...