Das
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom
13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 Nummer 5 werden die Wörter „95 Prozent der" durch das Wort „die" ersetzt.
- b)
- Satz 5 wird aufgehoben.
- 2.
- Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird die Angabe „§ 20 Absatz 4" durch die Angabe „§ 10b Absatz 3" ersetzt.
- b)
- Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
- „7.
- (weggefallen)".
- c)
- In Nummer 8 werden jeweils die Wörter „Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2" durch die Wörter „Absatz 3 Satz 2" ersetzt.
- d)
- Nummer 14 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
- „a)
- Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- (weggefallen)".
- bb)
- Buchstabe b wird aufgehoben.
- cc)
- Buchstabe c wird Buchstabe b, in dem Änderungsbefehl werden die Wörter „bisherige" und „wird Nummer 4 und" gestrichen, und in dem Normtext wird die Angabe „4." durch die Angabe „6." ersetzt.
- e)
- Nummer 15 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- „b)
- (weggefallen)".
- 3.
- In Artikel 25 Absatz 2 wird nach den Wörtern „Artikel 5 Nummer 1 bis 5," die Angabe „7 bis 10" durch die Angabe „8 bis 10" ersetzt.
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026