Zitierungen von § 38 StaRUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 StaRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StaRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365, 2024 I Nr. 165
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 01.05.2024)
... auf rechtliches Gehör (§ 321a ZPO, § 4 InsO, § 3 Abs. 1 Satz 1 SVertO, § 38 StaRUG ): Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen ... 66,00 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 11 SanInsFoG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... auf rechtliches Gehör (§ 321a ZPO, § 4 InsO, § 3 Abs. 1 Satz 1 SVertO, § 38 StaRUG ): Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen ... 66,00 ...


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