Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung (CoronaSchVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.02.2021 BAnz AT 06.01.2021 V1; Geltung ab 06.01.2021
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. Januar 2021 CoronaSchV § 5

In § 5 der Coronavirus-Schutzverordnung vom 21. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V4) wird die Angabe „6. Januar 2021" durch die Angabe „20. Januar 2021" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 CoronaSchVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CoronaSchVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
V. v. 13.01.2021 BAnz AT 13.01.2021 V1; aufgehoben durch § 14 V. v. 12.05.2021 BAnz AT 12.05.2021 V1
§ 10 CoronaEinreiseV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 31.03.2021)
... V1), die Coronavirus-Schutzverordnung vom 21. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V4), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Januar 2021 (BAnz AT 06.01.2021 V1 ) geändert worden ist, und die Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer ...


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