Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.07.2018 aufgehoben
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§ 1 - LKW-Maut-Verordnung (LKW-MautV)

V. v. 24.06.2003 BGBl. I S. 1003; aufgehoben durch § 11 V. v. 25.06.2018 BGBl. I S. 1156
Geltung ab 01.07.2003; FNA: 9290-13-2 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung regelt

1.
den Zeitpunkt des Beginns der Mauterhebung,

2.
die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen,

3.
die Einzelheiten der Mautentrichtung und der Nutzung der technischen Einrichtungen zur Mauterhebung,

4.
das Verfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung und

5.
das Verfahren zur Erstattung der Maut.



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