Erste Verordnung zur Änderung der Textil- und Modenäherausbildungsverordnung (TexModNäherAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.01.2021 BGBl. I S. 46 (Nr. 2); Geltung ab 21.01.2021
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 21. Januar 2021 TexModNäherAusbV § 20

In § 20 der Textil- und Modenäherausbildungsverordnung vom 25. Juni 2015 (BGBl. I S. 1012) werden die Wörter „und mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft" gestrichen.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Januar 2021.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Nussbaum



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