Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (4. MVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 67 (Nr. 2); Geltung ab 21.01.2021, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel



Auf Grund des § 93a Absatz 1 Satz 1, 2 und Absatz 3 der Abgabenordnung, der zuletzt durch Artikel 27 Nummer 18 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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