„10.7 | Anlagen zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Ver- wendung von | | |
10.7.1 | Schwefel oder Schwefelverbindungen mit einem Einsatz von | | |
10.7.1.1 | 25 Tonnen oder mehr Kautschuk je Stunde, | G | |
10.7.1.2 | weniger als 25 Tonnen Kautschuk je Stunde, ausgenommen Anlagen, in denen weniger als 50 Kilogramm Kautschuk je Stunde verarbeitet werden oder ausschließlich vorvulkanisierter Kautschuk eingesetzt wird, | V | |
10.7.2 | halogenierten Peroxiden mit einem Einsatz von | | |
10.7.2.1 | 25 Tonnen oder mehr Kautschuk je Stunde, | G | |
10.7.2.2 | weniger als 25 Tonnen Kautschuk je Stunde, ausgenommen Anlagen, in denen weniger als 30 Kilogramm Kautschuk je Stunde verarbeitet werden; | V | ". |