Änderung Anlage Corona-ArbSchV vom 13.03.2021

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Anlage Corona-ArbSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.03.2021 geltenden Fassung
Anlage Corona-ArbSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 13.03.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.03.2021 BAnz AT 12.03.2021 V1
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage Einsetzbare Atemschutzmasken


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Folgende Maskentypen nach § 3 Absatz 1 sind derzeit in Deutschland verkehrsfähig:

(Text neue Fassung)

Folgende Maskentypen nach § 4 Absatz 1a können ausgewählt und benutzt werden:


Maskentyp | Standard
(Teil der Kennzeichnung) | Weitere Kennzeichnungsmerkmale | Zielländer

FFP2 oder
vergleichbar1 | Verordnung (EU) 2016/425
DIN EN 149:2001+A1:2009
oder vergleichbar | CE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kenn-
nummer der notifizierten Stelle
z. B. Schutzklasse FFP2
Gebrauchsdauer
Herstellerangaben
EU-Konformitätserklärung
Anleitung und Information | EU

Vollmasken, gebläse-
unterstützte Masken,
Hauben oder Helme
mit auswechselbarem
Partikelfilter2 | Verordnung (EU) 2016/425
Vollmasken: EN 12942 oder
vergleichbar;
gebläsefiltrierende Hauben:
EN 12941 oder vergleichbar
EN 136 oder vergleichbar
Partikelfilter: EN 143 oder
vergleichbar | CE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kennnummer der notifizierten Stelle
Herstellerangaben
EU-Konformitätserklärung
Anleitung und Information | EU

N951 | NIOSH-42CFR84 | Modellnummer
Lot-Nummer
Maskentyp
Herstellerangaben
TC-Zulassungsnummer | USA und
Kanada

P21 | AS/NZS 1716-2012 | Identifizierungsnummer oder Logo der Konformitätsbewertungsstellen | Australien und
Neuseeland

DS21 | JMHLW-Notification 214,
2018 | https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Kennzeichnung-Masken.pdf?__blob=publicationFile&v=10
https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_1.pdf
https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_2.pdf | Japan

CPA1 | Prüfgrundsatz für Corona
SARS-CoV-2 Pandemie
Atemschutzmasken (CPA) | Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung, die vor dem 1. Oktober 2020 aus-
gestellt wurde. | Deutschland

vorherige Änderung nächste Änderung

KN95 | BMG/BfArM/TüV-Prüfgrundsatz | Vom Bund im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben nach § 5 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c des Infektionsschutzgesetzes beschaffte Schutzmasken. | Deutschland



 
vorherige Änderung

1 Ohne Ausatemventil; Masken mit Ausatemventil dürfen nur getragen werden, wenn alle Kontaktpersonen ebenfalls eine Atemschutzmaske tragen.
2 Bei diesen Systemen besteht kein Fremdschutz. Sie können daher nur angewendet werden, wenn alle Kontaktpersonen eine Atemschutzmaske tragen.



1 Ohne Ausatemventil; Masken mit Ausatemventil dürfen nur getragen werden, wenn alle Kontaktpersonen ebenfalls eine Atemschutzmaske tragen. Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA) können z. B. überprüfte KN95-Masken sein, die nach dem Prüfgrundsatz für CPA der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik getestet worden sind.
2 Bei diesen Systemen besteht kein Fremdschutz. Sie können daher nur angewendet werden, wenn alle Kontaktpersonen eine Atemschutzmaske tragen.

 



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