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§ 25 - Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz (BinSchAbfÜbkAG)

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 25 ändert mWv. 9. Februar 2021 BinSchAbfÜbkAG

1Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 13. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2642), das zuletzt durch Artikel 128 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Februar 2021.

 
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